Arbeitsamtumzug

Planen Sie als Hartz-IV-Empfänger einen Umzug in eine neue Wohnung? Wir unterstützen Sie gerne und erstellen Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrem zuständigen Amt einreichen können!

So funktioniert die Kostenübernahme durch das Amt:
Wenn der Umzug genehmigt wurde, übernimmt das Amt in der Regel die folgenden Kosten:

  • Kosten für einen Umzugswagen
  • Kosten für Umzugskartons
  • Kosten für ein Umzugsunternehmen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen den Umzug nicht selbst durchführen können (hier wird ein Nachweis benötigt)
  • Kosten für die Verpflegung privater Umzugshelfer
  • Kosten für vertraglich vorgeschriebene Renovierungsarbeiten (Pauschale)
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